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Sozialbonus

Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung sieht den Sozialbonus für Familien in wirtschaftlicher und/oder physischer Notlage vor. Der Bonus kann bei der Gemeindeverwaltung an Ihrem Wohnsitz oder den Steuerbeistandszentren beantragt werden.

Der Bonus ist auch für Fälle mit gesundheitlicher Bedürftigkeit vorgesehen, d.h. wenn in der Familiengemeinschaft eine Person mit schwerwiegenden Gesundheitsproblemen lebt, welche die Nutzung von lebenserhaltenden Geräten, die mit Strom gespeist werden, erfordert.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten: www.sviluppoeconomico.gov.it oder www.arera.it bzw. unter der Grünen Nummer 800.166.654.

Bonus auf die Stromlieferung

Ab Jänner 2009 ist der sogenannte ‘Sozialbonus’ (d. h. die Ausgleichsregelung der von Haushaltskunden für die Stromlieferung getragenen Kosten) in Kraft getreten. Dieser Bonus, in Form eines Skontos in der Stromrechnung, ist von der Regierung mit dem Zweck eingeführt worden, Familien mit wirtschaftlicher und/oder gesundheitlicher Bedürftigkeit zu unterstützen und ihnen eine Einsparung bei den jährlichen Energiekosten zu ermöglichen.
Anspruch auf den Sozialbonus bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit haben alle Haushaltskunden (Familien), welche Inhaber eines Stromlieferungsvertrages für ihre Hauptwohnung (meldeamtlicher Wohnsitz) sind und vorgegebene Indikatoren für die Einkommens- und Vermögenslage der Familie (ISEE) erfüllen.
Der Bonus hat eine Dauer von 12 Monaten, die jährliche Erneuerung kann bei unveränderter finanzieller Notlage beantragt werden.
Anspruch auf den Sozialbonus bei gesundheitlicher Bedürftigkeit haben hingegen alle Haushaltskunden (Familien) mit Familienmitgliedern in kritischem Gesundheitszustand, welche strombetriebene, medizinisch-therapeutische Geräte mit lebenserhaltender Funktion verwenden müssen.
Die Sozialbonusse für wirtschaftliche und/oder gesundheitliche Bedürftigkeit sind kombinierbar, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorhanden sind.
Um den Bonus in Anspruch nehmen zu können, muss bei der eigenen Wohnsitzgemeinde oder bei einer von dieser beauftragten Anstalt das entsprechende Antragsformular, ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt, eingereicht werden.
Die Antragsformulare können von der Internetseite der Regulierungsbehörde für Energie Netze und Umwelt (ARERA) www.arera.it heruntergeladen werden.
Für ein korrektes Ausfüllen der Formulare werden auch Informationen und Angaben zum Stromlieferungsvertrag (leicht aus den Stromrechnungen zu entnehmen) benötigt.