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Zahlungsverzug und automatische Entschädigung

Bei verspäteter oder unterlassener Zahlung auch nur eines Teils der vom Kunden im Sinne des vorliegenden Vertrags geschuldeten Beträge ist der Lieferant nach Ablauf von mindestens 3 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung berechtigt, dem Kunden per Einschreiben oder an die zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC), wenn der Kunde seine PEC-Adresse zur Verfügung gestellt hat, eine Vorankündigung der Aussetzung der Lieferung unter Angabe der letztmöglichen Zahlungsfrist zu senden (im Folgenden auch: Mitteilung der Inverzugsetzung).

Diese letztmögliche Frist beträgt mindestens 15 (fünfzehn) Kalendertage ab Zusendung des Einschreibens an den Kunden oder 10 (zehn) Kalendertage ab Erhalt der Empfangsbestätigung der Mitteilung der Inverzugsetzung per PEC oder jedenfalls mindestens 20 (zwanzig) Kalendertage ab dem Tag der Ausstellung der Mitteilung der Inverzugsetzung, falls der Lieferant nicht in der Lage sein sollte, das Datum der Sendung der Mitteilung der Inverzugsetzung per Einschreiben zu belegen.

Nach Verstreichen von 3 Tagen ab der letzten Zahlungsfrist ohne Zahlungseingang kann der Lieferant ohne weitere Abmahnungen beim Verteiler die Aussetzung der Lieferung beantragen. In diesem Fall behält sich der Lieferant das Recht vor, vom Kunden die Zahlung der Kosten für die Aussetzung und erneute Aktivierung der Lieferung im Rahmen des von ARERA vorgesehenen Betragsausmaßes zu verlangen. Sollten es die technischen Bedingungen des Zählers zulassen, wird vor der Aussetzung der Lieferung eine Leistungsreduzierung auf 15% der verfügbaren Leistung vorgenommen; erst nach 15 (fünfzehn) Tagen nach der Reduzierung der verfügbaren Leistung wird im Falle der Nichtzahlung seitens des Kunden die Lieferung ohne weitere Vorwarnung unterbrochen.

In allen Fällen der Aussetzung der Lieferung oder der Leistungsreduzierung gehen neben den für die verrechneten Beträge geschuldeten Summen auch die damit verbundenen Zinsen und Kosten für die Beitreibung der Forderungen, einschließlich aller Kosten im Zusammenhang mit den Verfahren der Aussetzung und der möglichen erneuten Aktivierung der Stromlieferung und vorbehaltlich des höheren Schadens zu Lasten des Kunden.

Der Kunde hat Anrecht auf die folgenden automatischen Entschädigungen:

a) 30 (dreißig) Euro für den Fall, dass trotz nichterfolgter Sendung der Mitteilung der Inverzugsetzung die Lieferung aufgrund von Zahlungssäumigkeit ausgesetzt oder eine Leistungsreduzierung vorgenommen wurde;

b) 20 (zwanzig) Euro für den Fall, dass die Lieferung aufgrund von Zahlungssäumigkeit ausgesetzt oder eine Leistungsreduzierung vorgenommen wurde, auch wenn alternativ:

  • die letzte Zahlungsfrist für den Kunden nicht eingehalten wurde;
  • die Höchstfrist zwischen dem Ausstellungsdatum der Mitteilung der Inverzugsetzung und dem Übergabedatum an den Postzusteller nicht eingehalten wurde, falls der Lieferant nicht in der Lage sein sollte, das Datum der Sendung der Mitteilung der Inverzugsetzung zu belegen;
  • die Mindestfrist von 3 (drei) Tagen zwischen dem Datum des Ablaufs der letzten Zahlungsfrist und dem Datum der Beantragung der Lieferungsaussetzung beim Verteiler nicht eingehalten wurde.

In diesen Fällen kann vom Endkunden keine Zahlung eines weiteren Betrags für die Aussetzung oder die erneute Aktivierung der Lieferung verlangt werden.