Für die Stilllegung eines bestehenden Stromanschlusses sind im Grunde keine besonderen Unterlagen erforderlich, da diese bereits bei der Anmeldung vorgelegt worden sind. Sollten Sie aber über mehrere Anschlüsse verfügen, ersuchen wir um Angaben der betreffenden Dienstnummer, welche Sie auf der ersten Seite unserer Rechnungen finden.
Falls der stillzulegende Stromanschluss zur Versorgung von Räumlichkeiten dient, die von Ihnen nur gemietet worden sind, ersuchen wir im Vorfeld mit dem Vermieter abzuklären, ob der Anschluss
- tatsächlich komplett abgeschaltet werden soll, d. h. in den betreffenden Räumlichkeiten steht kein elektrischer Strom zur Verfügung.
- auf einen neuen Mieter, sofern ein solcher bereits vorhanden ist, umgeschrieben werden soll.
- vorübergehend, d. h. bis zum Einzug eines neuen Mieters, auf den Vermieter umgeschrieben werden soll.
Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit!