Tariferleichterungen und Ratenfestsetzung betreffend Zahlungen der Bevölkerung die von Erdbeben in Mittelitalien in den Jahren 2016 und 2017 betroffen ist.
In Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret Nr. 104/2020 und Beschluß der Regulierungsbehörde “Autorità di Regolazione per Energia, Reti e Ambienti” Nr. 252/2017/R/com kann die Bevölkerung die ab dem 24 August 2016 von Erdbeben in Mittelitalien (Abruzzen, Lazium, Marken und Umbrien, laut den Details der Maßnahmen der zuständigen Behörden) bis zum 31. Dezember 2020 um Erleichterungen ansuchen, die in Form von Abschlägen auf deren Stromrechnungen zugesprochen werden.
Zudem kann für Gebäude die in Folge der Erdbeben nicht mehr bewohnbar sind, eine kostenlose Deaktivierung / Reaktivierung der Stromlieferung innerhalb 31. Dezember 2020 beantragt werden.
Das Statut und die Geschäftsordnung der Elektrowerkgenossenschaft Welsberg ermöglicht die Stromlieferung ausschließlich auf das Gebiet und die Örtlichkeiten in denen auch die Funktion des Stromverteilers ausgeübt wird, welche sich ausschließlich auf das Gemeindegebiet von 39035 Welsberg-Taisten (BZ) begrenzt.